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Adoption

Die Annahme einer Person an Kindesstatt (Adoption) hat vielfältige, zum Teil sehr weitgehende Folgen, zB hinsichtlich des Erbrechtes und in Fragen von Unterhaltsansprüchen. Deshalb ist eine umfassende Beratung über die Voraussetzungen und Folgen einer Adoption dringend anzuraten.

Zuerst ist zwischen der Wahlmutter und/oder dem Wahlvater einerseits und dem Wahlkind andererseits ein Adoptionsvertrag zu unterschreiben, der in weiterer Folge vom zuständigen Gericht genehmigt werden muss. Es besteht allerdings kein Rechts-anspruch auf gerichtliche Genehmigung der Adoption. Der Altersunterschied zwischen dem Adoptivkind und den Wahleltern muss grundsätzlich mindestens 18 Jahre betragen und ein gerechtfertigtes Anliegen für die gerichtliche Genehmigung bestehen. Weiters sind zahlreiche Dokumente, allenfalls samt beglaubigter Übersetzung in die deutsche Sprache, vorzulegen.

Unsere Kanzlei ist Ihnen gerne auch bei einer Annahme an Kindesstatt und bei der Vorbereitung der notwendigen Dokumente sowie des Adoptionsvertrages behilflich.