FortpflanzungsmedizingesetzPaaren mit dem Wunsch nach dem eigenen Kind kann heutzutage von Seiten der Medizin auf verschiedene Art und Weise geholfen werden. Notariatsaktspflichtig ist die Zustimmung zur Vornahme der Fortpflanzungshilfe nach dem Fortpflanzungsmedizingesetz jedenfalls bei Lebensgefährten, bei Ehegatten nur, wenn der Samen eines Dritten verwendet wird. |



