Kontaktinformationen im Überblick

Tel. + 43 (0) / 1 / 203 35 05

Mail office@notare.at

Fax +43 (0) / 1 / 203 35 05 14


Nichteheliche Lebensgemeinschaft (heterosexuell oder homosexuell)

Die rechtliche Stellung von heterosexuellen Lebensgefährten wurde in Österreich zwar sukzessive ausgebaut (vor allem hinsichtlich der Absicherung des Wohnbedürfnisses im Todesfall eines Partners), jedoch eine gänzliche Gleichstellung mit verheirateten Ehegatten nicht verwirklicht. Ein Partnerschaftsregister für heterosexuelle und homosexuelle Paare sowie die Möglichkeit einer "Eheschließung" für homosexuelle Partner besteht in Österreich derzeit noch nicht, ist aber in Diskussion.

Seit dem neuen Wohnungseigentumsgesetz 2002 können immerhin zwei beliebige Personen (somit auch Lebensgefährten jeden Geschlechts) im Wege einer Eigentümerpartnerschaft <b>gemeinsam Eigentümer einer Eigentumswohnung</b> werden und eine Vereinbarung über Nachfolgerechte im Todesfall wirksam abschließen.

Vereinbaren Sie einen unverbindlichen Beratungstermin mit unserer Kanzlei, um diese neuen gesetzlichen Möglichkeiten zur Absicherung Ihres Partners bestmöglich zu nützen.