Baurecht und Superädifikate auf Pachtgründen
Im österreichischen Recht gehen das Eigentum am Gebäude und am Grundstück prinzipiell Hand in Hand. Als eine Ausnahme davon enthält das Baurechtsgesetz die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung selbständiger Baurechtseinlagen im Grundbuch. Auf diese Weise können Sie Eigentümer eines Hauses werden, ohne den Grund und Boden zu erwerben.
Das Baurecht kann für die Dauer von mindestens zehn bis zu maximal 100 Jahren be-stellt werden und wird mittels einer eigenen Baurechtseinlage im Grundbuch einge-tragen. Üblicherweise ist an den Eigentümer des Grundstückes ein jährlicher Bauzins zu bezahlen. Bei Erlöschen des Baurechtes fällt das Gebäude - in der Regel gegen Entschädigung - an den Grundeigentümer zurück.
Außer einem Baurecht ist es auch möglich, ein so genanntes Superädifikat zu besitzen. Es handelt sich hierbei um ein Gebäude, das nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht dauerhaft auf dem Grundstück verbleiben soll. Normalerweise wird der Grund und Boden aufgrund eines Pachtvertrages (im 22. Wiener Gemeindebezirk zB mit der Stadt Wien oder dem Stift Klosterneuburg) gegen Bezahlung eines bestimmten Pachtzinses genützt.
Sowohl Baurechte als auch Superädifikate werfen zahlreiche rechtliche Probleme auf, wie etwa im Fall eines Weiterverkaufes oder im Todesfall. Lassen Sie sich in unserer Kanzlei umfassend beraten, wenn Sie ein Baurecht oder Superädifikat besitzen oder die Absicht haben, ein solches zu erwerben.
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