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Immobilienkauf

Bei Immobilienverträgen spielen die öffentlichen Notare in der Praxis eine wichtige Rolle. Eintragungen im Grundbuch erfolgen nur aufgrund öffentlicher Urkunden oder solcher Privaturkunden, bei denen die Unterschriften der Vertragsparteien gerichtlich oder notariell beglaubigt sind.

Weiters sind in vielen Fällen öffentlich-rechtliche Genehmigungen im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag einzuholen (Ausländergrundverkehr, Grundverkehrskommission, Agrarbehörde etc).

Auch in diesen Fällen kümmern wir uns um die erforderlichen Bewilligungen und um die Erfüllung aller rechtlichen Voraussetzungen, damit Ihr Eigentumsrecht ordnungsgemäß im Grundbuch registriert wird.