Kontaktinformationen im Überblick

Tel. + 43 (0) / 1 / 203 35 05

Mail office@notare.at

Fax +43 (0) / 1 / 203 35 05 14


Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erwerbe von Todes wegen sowie unentgeltliche Zuwendungen unter Lebenden (Schenkungen) unterliegen der Besteuerung durch das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz. Die Berechnung der Steuer ist doppelt progressiv gestaltet, erstens nach der Nähe der familiären Beziehung (Steuerklasse I bis V) und nach dem Wert der Zuwendung.

Beispielsweise beträgt die Steuer in der Steuerklasse I (Ehegatte und Kinder) bei einer Zuwendung bis Euro 7.300,-- 2%, bei Zuwendungen über Euro 4.380.000,-- 15 % und in der Steuerklasse V (keine Verwandtschaft) bei einer Zuwendung bis Euro 7.300,-- 14%, bei Zuwendungen über Euro 4.380.000,-- 60 %.

Beim Erwerb von Liegenschaften wird zusätzlich ein Grunderwerbssteueräquivalent in Höhe von 3,5% (2% bei nahen Angehörigen) vorgeschrieben. Für Personen der Steuerklassen I und II existiert ein Steuerfreibetrag in Höhe von Euro 2.200,--, für die Steuerklassen III und IV in Höhe von Euro 440,-- und für die Steuerklasse V in Höhe von Euro 110,--.

Von der Besteuerung gänzlich ausgenommen sind Erwerbe von Todes wegen von so genanntem endbesteuerten Vermögen, das sind insbesondere Bankguthaben, die der Kapitalertragssteuer unterliegen (Konten, Sparguthaben, Wertpapierdepots etc).

Eine Steuerpflicht in Österreich ist gegeben, wenn der Erblasser im Todeszeitpunkt oder bei Schenkungen der Erwerber Inländer ist. Als Inländer gelten österreichische Staatsbürger, weiters Ausländer mit Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland sowie juristische Personen mit Sitz im Inland. Österreich hat mit einigen Staaten Doppelbesteuerungsabkommen auch auf dem Gebiet der Erbschaftssteuer abgeschlossen.

Die Systeme für die Berechnung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wurden vom Verfassungsgerichtshof im Frühjahr 2007 in der derzeitigen Fassung als verfassungswidrig aufgehoben. Die Bundesregierung hat bekannt gegeben, dass die Erbschaftssteuer ersatzlos auslaufen soll (Herbst 2008) und an einer Korrektur für die Berechnung der Schenkungssteuer gearbeitet wird. Bis zum Inkrafttreten einer neuen gesetzlichen Regelung sind daher Prognosen über die endgültigen Fassungen der Erbschafts- und Schenkungssteuer schwierig.