GrunderwerbssteuerDer Grunderwerbssteuer unterliegen Erwerbsvorgänge über Liegenschaften (insbesondere Kauf und Tausch), jedoch nicht der Erwerb von Todes wegen oder Schenkungen. Die Grunderwerbssteuer beträgt grundsätzlich 3,5% des Kaufpreises (der Gegenleistung), im Bereich engerer familiärer Beziehungen lediglich 2%. Die gerichtliche Eintragungsgebühr für das Grundbuch beträgt 1%. |



