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Der Notar

Die Öffentlichen Notare Dr. Kaindl, Dr. Dürr und Mag. Schuller-Köhler haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich zu einer notariellen Partnerschaft zusammenschließen, um den Klienten unserer Kanzlei die bestmögliche juristische Beratung und eine umfassende Betreuung garantieren zu können. Die folgenden Unterpunkte sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die notariellen Tätigkeiten, unser Standesrecht und die Kosten für unsere Leistungen geben.

Allgemeines

Der Öffentliche Notar übt ein öffentliches Amt aus und wird vom Staat auf eine bestimmte Notarstelle ernannt. Er ist gleich einem Richter unversetzbar und unabsetzbar und erbringt als unparteiischer Parteienvertreter vielfältige Rechtsdienstleistungen im Sinne der Rechtsvorsorge und der vorausschauenden Streitvermeidung. In Österreich gibt es derzeit rund 470 Notare. Jeder Öffentliche Notar wird vom Bundesminister für Justiz über Vorschlag der zuständigen Notariatskammer für einen bestimmten Sprengel ernannt.

Die wichtigsten Voraussetzungen für die Ernennung zum Öffentlichen Notar sind die österreichische Staatsbürgerschaft, die Beendigung des Studiums der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität, die Ablegung der beiden Teilprüfungen der Notariatsprüfung sowie eine siebenjährige Praxiszeit der Berufsausübung als Notariatskandidat. Diese hohen Anforderungen stellen sicher, dass nur qualifizierte Personen das Amt eines Öffentlichen Notars bekleiden, um dem großen Vertrauen der Bevölkerung in das österreichische Notariat weiterhin gerecht zu werden.

Notarielle Tätigkeiten

Bei den vom Notar zu erfüllenden Aufgaben wird unterschieden zwischen

  • einerseits den Tätigkeiten, bei denen der Notar in Ausübung seines Amtes als öffentliche Urkundsperson oder als Beauftragter des Gerichtes (Gerichtskommissär) tätig wird und
  • andererseits der weiteren Berufstätigkeit, wie insbesondere der Verfassung von Privaturkunden jeder Art, der Parteienvertretung, der Tätigkeit als Mediator und vieles mehr.

Selbstverständlich ist der Notar bei allen seinen Aufgaben zur Einhaltung des notariellen Standesrechtes, zur Verschwiegenheit und zur Unparteilichkeit gegenüber den Parteien verpflichtet.

Die Kerntätigkeiten der österreichischen Notare betreffen einerseits die Aufgaben als Gerichtskommissär (insbesondere die Durchführung von Verlassenschaftsverfahren als Abgeordnete des zuständigen Bezirksgerichtes sowie die Einsichtnahme in die öffentlichen Register Grundbuch und Firmenbuch), die Vornahme von Beglaubigungen und diversen Bestätigungen und andererseits die großen Bereiche des Immobilienrechts, des Gesellschafts- und Handelsrechts sowie des Familienrechts.

Standesrechtliche Organisation der Notare

Die österreichischen Notare sind in der Österreichischen Notariatskammer und in den Länderkammern organisiert. Die Notariatskammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts, deren wesentliche Aufgaben die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, die Aufsicht über die Geschäftsführung der Berufsangehörigen, die Teilnahme am Gesetzgebungsverfahren, die Mitwirkung bei der Besetzung der Notarstellen sowie die Zusammenarbeit mit den notariellen Organisationen auf internationaler Ebene sind. Zusätzlich zur Organisation des Standes innerhalb der Kammern hat das Österreichische Notariat verschiedene Einrichtungen für seine Klienten und für die Berufsangehörigen geschaffen, wie beispielsweise

  • die Notartreuhandbank und das Treuhandregister des österreichischen Notariats (zur Abwicklung notarieller Treuhandschaften),
  • das Zentrale Testamentsregister (zur Speicherung und leichteren Auffindbarkeit letztwilliger Anordnungen),
  • das cyberDOC/Urkundenarchiv (zur elektronischen Speicherung und Verwendbarkeit notarieller Urkunden) sowie
  • die Österreichische Notariatsakademie (zur Aus- und Fortbildung der Standesmitglieder).

Honorar

Die Kosten und Gebühren eines Notars sind - je nach Art der Tätigkeit - ausgehend vom Wert des Gegenstandes zu berechnen, über den eine Vereinbarung geschlossen oder eine Erklärung abgegeben wird. Die Honorare für notarielle Leistungen sind in der Praxis in vielen Fällen günstiger, als Sie erwarten würden. Sie liegen in aller Regel weit unter den Kosten von gerichtlichen Prozessen, die mit Hilfe der vorsorgenden notariellen Beratung gerade vermieden werden sollen. Die Tätigkeiten des Notars als Gerichtskommissär in Verlassenschaftsangelegenheiten werden nach einem eigenen Tarifgesetz berechnet und vom zuständigen Gericht auf ihre Richtigkeit überprüft.

Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne bereits vor Beginn unserer Tätigkeit die zu erwartenden Kosten bekannt. Eine Terminvereinbarung zur Besprechung Ihres Anliegens ist jedoch in allen Fällen empfehlenswert, denn - ganz nach dem Motto
"Fragen kostet nichts" - ist die erste Beratung bei einem Notar für Sie immer kostenlos.