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There are no translations available. Der NotarDie Öffentlichen Notare Dr. Kaindl, Dr. Dürr und Mag. Schuller-Köhler haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sich zu einer notariellen Partnerschaft zusammenschließen, um den Klienten unserer Kanzlei die bestmögliche juristische Beratung und eine umfassende Betreuung garantieren zu können. Die folgenden Unterpunkte sollen Ihnen einen kurzen Überblick über die notariellen Tätigkeiten, unser Standesrecht und die Kosten für unsere Leistungen geben. AllgemeinesDer Öffentliche Notar übt ein öffentliches Amt aus und wird vom Staat auf eine bestimmte Notarstelle ernannt. Er ist gleich einem Richter unversetzbar und unabsetzbar und erbringt als unparteiischer Parteienvertreter vielfältige Rechtsdienstleistungen im Sinne der Rechtsvorsorge und der vorausschauenden Streitvermeidung. In Österreich gibt es derzeit rund 470 Notare. Jeder Öffentliche Notar wird vom Bundesminister für Justiz über Vorschlag der zuständigen Notariatskammer für einen bestimmten Sprengel ernannt. Die wichtigsten Voraussetzungen für die Ernennung zum Öffentlichen Notar sind die österreichische Staatsbürgerschaft, die Beendigung des Studiums der Rechtswissenschaften an einer österreichischen Universität, die Ablegung der beiden Teilprüfungen der Notariatsprüfung sowie eine siebenjährige Praxiszeit der Berufsausübung als Notariatskandidat. Diese hohen Anforderungen stellen sicher, dass nur qualifizierte Personen das Amt eines Öffentlichen Notars bekleiden, um dem großen Vertrauen der Bevölkerung in das österreichische Notariat weiterhin gerecht zu werden. Notarielle TätigkeitenBei den vom Notar zu erfüllenden Aufgaben wird unterschieden zwischen
Selbstverständlich ist der Notar bei allen seinen Aufgaben zur Einhaltung des notariellen Standesrechtes, zur Verschwiegenheit und zur Unparteilichkeit gegenüber den Parteien verpflichtet. Standesrechtliche Organisation der NotareDie österreichischen Notare sind in der Österreichischen Notariatskammer und in den Länderkammern organisiert. Die Notariatskammern sind Körperschaften öffentlichen Rechts, deren wesentliche Aufgaben die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder, die Aufsicht über die Geschäftsführung der Berufsangehörigen, die Teilnahme am Gesetzgebungsverfahren, die Mitwirkung bei der Besetzung der Notarstellen sowie die Zusammenarbeit mit den notariellen Organisationen auf internationaler Ebene sind. Zusätzlich zur Organisation des Standes innerhalb der Kammern hat das Österreichische Notariat verschiedene Einrichtungen für seine Klienten und für die Berufsangehörigen geschaffen, wie beispielsweise
HonorarDie Kosten und Gebühren eines Notars sind - je nach Art der Tätigkeit - ausgehend vom Wert des Gegenstandes zu berechnen, über den eine Vereinbarung geschlossen oder eine Erklärung abgegeben wird. Die Honorare für notarielle Leistungen sind in der Praxis in vielen Fällen günstiger, als Sie erwarten würden. Sie liegen in aller Regel weit unter den Kosten von gerichtlichen Prozessen, die mit Hilfe der vorsorgenden notariellen Beratung gerade vermieden werden sollen. Die Tätigkeiten des Notars als Gerichtskommissär in Verlassenschaftsangelegenheiten werden nach einem eigenen Tarifgesetz berechnet und vom zuständigen Gericht auf ihre Richtigkeit überprüft. |



