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Was tun bei einem Todesfall?
Mit dem Tod eines Ihnen nahestehenden Menschen sind von Gesetzes wegen gewisse Formalitäten verbunden. Unsere Kanzlei ist bemüht, Ihnen in dieser persönlich und emotional schwierigen Situation wenigstens die Abwicklung der notwendigen Schritte bestmöglich zu erleichtern und Sie in Fragen des Erbrechtes unkompliziert und entgegenkommend zu unterstützen.
Sterbeurkunde
Sollte in Ihrer Familie oder Ihrer näheren Umgebung ein Todesfall eingetreten sein, ist nach Vorliegen der "Anzeige des Todes" und mit den sonstigen Dokumenten die Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt zu besorgen - nähere Informationen siehe:
Ausstellung der Sterbeurkunde: Sterbeurkunde - Ausstellung nach Todesfall
Hilfe bei einem Todesfall: Behördenwege
Begräbnis
Mit einer ausgestellten Sterbeurkunde sind Sie in der Lage (grundsätzlich unabhängig vom sonstigen Verlassenschaftsverfahren), das Begräbnis zu bestellen und durchführen lassen - nähere Informationen siehe:
http://www.wien.gv.at/ma43/index.htm http://www.begraebnis.at http://www.friedhofsgaertnerei.at http://www.grabpflege.at/ http://www.wko.at/bestatter http://www.wienerverein.at/
Achtung: Ist zu erwarten, dass der Nachlass überschuldet sein könnte, sind im Verlassenschaftsverfahren nur die Kosten für ein so genanntes “einfaches Begräbnis” bevorrechtet. Normalerweise handelt es sich dabei um Begräbniskosten bis zu € 3.270,--. Achten Sie daher bei Ausrichtung der Bestattung auf diese Begrenzung, da der oder die Besteller des Begräbnisses persönlich für die Bezahlung der Kosten haftet.
Einladung in die Notariatskanzlei
Das Standesamt schickt automatisch eine Sterbemitteilung an das zuständige Bezirksgericht, welches ein Verlassenschaftsverfahren einleitet und den Akt dem zuständigen Notar als Gerichtskommissär übersendet. Unsere Kanzlei ist zuständig für gerade Sterbemonate (02 Februar, 04 April, etc.), wenn der letzte ordentliche Wohnsitz der verstorbenen Person im 22. Wiener Gemeindebezirk gelegen war. Sie können also mit einer Einladung in unsere Notariatskanzlei zum ersten Termin ungefähr 3-4 Wochen ab dem Todestag rechnen. In besonders dringenden Fällen können Sie schon vorweg telefonischen Kontakt mit unserer Kanzlei aufnehmen, insbesondere wenn Kleidung für das Begräbnis oder Standesdokumente für die Behördenwege aus der Wohnung der verstorbenen Person benötigt werden und keine Zugangsmöglichkeit für Sie besteht.
Todesfallaufnahme
Eine ausführliche Rechtsbelehrung über das Erbrecht und hinsichtlich des durchzuführenden Verlassenschaftsverfahrens erhalten Sie persönlich in unserer Kanzlei im Rahmen des ersten Termines, bei welchem die sogenannte "Todesfallsaufnahme" ergänzt wird. Vorweg können Sie Informationen zu diesem Thema entweder hier auf unserer Homepage oder unter: http://www.help.gv.at/79/Seite.790000-15684.html erhalten.
Zum Termin zur Ergänzung der Todesfallsaufnahme ersuchen wir Sie - soweit vorhanden - folgende Unterlagen mitzubringen:
- Liste mit Namen, Geburtsdaten, Beruf und Adresse der nächsten Verwandten
- Kurze schriftliche Aufstellung und Belege über den Nachlass, vor allem Sparbücher (im Original), Konto- und Depotauszüge, Bausparverträge, etc.
- Lebens- und Unfallsversicherungspolizzen, Zulassungsscheine (KFZ etc.), Daten über allfällige meldepflichtige Faustfeuerwaffen
- Aufstellung und Belege über Schulden sowie über die Begräbniskosten und sonstige Nebenauslagen, soweit diese bereits vorliegen
- Letztwillige Verfügungen im Original (Testament, Erbvertrag, Ehepakt); Übergabsverträge
- Sozialversicherungsnummer, letzter Pensionsabschnitt
Die Abwicklung der Verlassenschaft kann beschleunigt werden, wenn alle Unterlagen gleich beigebracht werden.
Weitere hilfreiche Links
polizeiliche Abmeldung: http://www.wien.gv.at/amtshelfer/ma62/meldeservice/abmelden.html online Grabverlängerung: http://www.help.gv.at/linkhelp/besucher/db/formularauswahl.formular?id=762 Gemeindewohnung - Wohnungsweitergabe: http://www.wien.gv.at/wienerwohnen/whgwei.htm Für Informationen hinsichtlich Hinterbliebenen-Pension: http://www.help.gv.at/27/Seite.270000-15124.html Für etwaige Begriffe, die Ihnen nicht geläufig sind (Amtsdeutsch): http://www.help.gv.at/Content.Node/99/begriffstart_A.html
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