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Ehegattenunterhalt

Nach österreichischem Recht können Ehegatten über die Unterhaltsleistungen während aufrechter Ehe sowie über die Unterhaltspflicht für die Zeit nach der Scheidung Vereinbarungen treffen, wofür keine besondere Form einzuhalten ist. Auf den gesetzlichen Unterhaltsanspruch während aufrechter Ehe an sich kann nicht rechtwirksam im voraus verzichtet werden.

Eine kompetente Beratung durch Ihren Notar ist in der Regel sinnvoll, da solche Vereinbarungen nicht den guten Sitten widersprechen dürfen.