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Gesetzlicher Güterstand, Wahlgüterstände und Ehevertrag
Egal, ob vor der Eheschließung, während der Ehe oder aus Anlass einer Scheidung, eine Besprechung der rechtlichen Folgen der Ehe (bzw. deren Scheidung) ist grundsätzlich jedem Ehepaar zu empfehlen. Viele Fragen über das eheliche Zusammenleben sind zwar gesetzlich geregelt, aber das Gesetz eröffnet den Ehepartner oftmals die Möglichkeit zum Abschluss einer anderen Vereinbarung.
Der gesetzliche Güterstand während aufrechter Ehe ist nach österreichischem Recht die Gütertrennung, das heißt, jeder Ehegatte behält das von ihm in die Ehe eingebrachte Vermögen, wird Alleineigentümer des von ihm Erworbenen und ist allein Schuldner seiner Gläubiger und Gläubiger seiner Schuldner. Wechselseitige Zustimmungserfordernisse hinsichtlich der Vermögensverwaltung bestehen grundsätzlich nicht. Sonderregelungen bestehen jedoch in Bezug auf die eheliche Wohnung.
Den Ehegatten steht es allerdings frei, einen anderen Güterstand zu vereinbaren (Gütergemeinschaft unter Lebenden, Gütergemeinschaft auf den Todesfall, Errungenschaftsgemeinschaft), wozu die Errichtung eines Ehevertrages in Notariatsaktsform vorgeschrieben ist. Ein solcher Schritt erfordert eine detaillierte Beratung über die rechtlichen Folgen, welche von unserer Kanzlei selbstverständlich gerne erteilt wird.
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