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There are no translations available. VaterschaftsanerkenntnisDas Vaterschaftsanerkenntnis zu einem unehelichen Kind ist in Form einer inländischen öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde abzugeben. Somit ist die Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses vor einem Notar jederzeit möglich und wirkt ab dem Zeitpunkt der Erklärung, sofern eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift vom Notariatsakt dem Standesbeamten zukommt. |



