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Vaterschaftsanerkenntnis

Das Vaterschaftsanerkenntnis zu einem unehelichen Kind ist in Form einer inländischen öffentlichen oder öffentlich beglaubigten Urkunde abzugeben. Somit ist die Abgabe eines Vaterschaftsanerkenntnisses vor einem Notar jederzeit möglich und wirkt ab dem Zeitpunkt der Erklärung, sofern eine Ausfertigung oder beglaubigte Abschrift vom Notariatsakt dem Standesbeamten zukommt.

Wir leiten ein in unserer Kanzlei abgegebenes Vaterschaftsanerkenntnis selbstverständlich für Sie an das zuständige Standesamt weiter und ersparen Ihnen auf diese Weise vermeidbare Behördenwege.