|
There are no translations available. Treuhandschaft und Sicherheiten bei der KaufvertragsabwicklungTreuhandschaftBei der Veräußerung von Grundstücken oder Eigentumswohnungen fungiert Ihr Notar in vielen Fällen als Treuhänder für die Abwicklung der Kaufpreisberichtigung. Das ist vor allem in Fällen mit Fremdfinanzierung des Kaufpreises über eine Bank oder Bausparkasse sowie bei grundbücherlicher Sicherstellung des Kredites oder Darlehens durch Eintragung einer Hypothek im Grundbuch erforderlich.
TreuhandregisterEine Treuhandschaft ist im Treuhandregister des österreichischen Notariats zu registrieren. Für jede Kaufvertragsabwicklung ist ein eigenes Konto bei der Notartreuhandbank AG zu eröffnen. Durch diese Vorgangsweise ist eine weitere Absicherung der Vertragsparteien durch den Versicherungsschutz des notariellen Treuhandregisters gewährleistet. RangordnungAls zusätzliche Sicherheit für den Käufer wird bei einem Kaufvertrag in aller Regel eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung im Grundbuch eingetragen. Dadurch wird für den Käufer ein bestimmter Rang gesichert. Es wird ihm dadurch ermöglicht, nachrangige Eintragungen im Grundbuch wieder löschen zu lassen, die ohne sein Einverständnis eingetragen wurden. Mittels Veräußerungsrangordnung wird dem Käufer das Risiko abgenommen, dass das Grundstück zwischen Vertragsabschluss und endgültiger Grundbuchseintragung seines Eigentumsrechtes belastet oder weiterverkauft wird. |



