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Treuhandschaft und Sicherheiten bei der Kaufvertragsabwicklung

Treuhandschaft

Bei der Veräußerung von Grundstücken oder Eigentumswohnungen fungiert Ihr Notar in vielen Fällen als Treuhänder für die Abwicklung der Kaufpreisberichtigung. Das ist vor allem in Fällen mit Fremdfinanzierung des Kaufpreises über eine Bank oder Bausparkasse sowie bei grundbücherlicher Sicherstellung des Kredites oder Darlehens durch Eintragung einer Hypothek im Grundbuch erforderlich.

Sinn einer Treuhandschaft ist eine Absicherung für alle Beteiligten eines Kaufvertrages:

  • Der Käufer hat die Sicherheit, dass sein Geld erst dann an den Verkäufer weitergeleitet wird, wenn alle Voraussetzungen für den Eigentumserwerb erfüllt sind.
  • Der Verkäufer hat die Sicherheit, dass der Kaufpreis beim Treuhänder wirklich hinterlegt wurde und er sein Geld tatsächlich erhält.
  • Der finanzierenden Bank oder Bausparkasse gegenüber haftet der Treuhänder dafür, dass das Eigentumsrecht des Käufers nur gleichzeitig mit dem Pfandrecht der Bank bzw. der Bausparkasse im Grundbuch eingetragen wird. Dieses Pfandrecht besichert den Kredit oder das Darlehen für den Kaufpreis.

Treuhandregister

Eine Treuhandschaft ist im Treuhandregister des österreichischen Notariats zu registrieren. Für jede Kaufvertragsabwicklung ist ein eigenes Konto bei der Notartreuhandbank AG zu eröffnen. Durch diese Vorgangsweise ist eine weitere Absicherung der Vertragsparteien durch den Versicherungsschutz des notariellen Treuhandregisters gewährleistet.

Rangordnung

Als zusätzliche Sicherheit für den Käufer wird bei einem Kaufvertrag in aller Regel eine Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung im Grundbuch eingetragen. Dadurch wird für den Käufer ein bestimmter Rang gesichert. Es wird ihm dadurch ermöglicht, nachrangige Eintragungen im Grundbuch wieder löschen zu lassen, die ohne sein Einverständnis eingetragen wurden. Mittels Veräußerungsrangordnung wird dem Käufer das Risiko abgenommen, dass das Grundstück zwischen Vertragsabschluss und endgültiger Grundbuchseintragung seines Eigentumsrechtes belastet oder weiterverkauft wird.