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Steuerrecht

Natürlich ist der Notar kein Steuerexperte in allen Details des Steuerrechts. Dennoch können wir Ihnen insbesondere im Bereich der Verkehrssteuern (Grunderwerbssteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer und Gesellschaftssteuer) viele Fragen beantworten und die Berechnung und Bezahlung der Steuer für Sie abwickeln.

Für die Steuerberechnung der Grunderwerbs- und der Gesellschaftssteuer bestehen zwei Möglichkeiten:

  • Entweder wird diese von den Notaren (und anderen dazu befugten Stellen) elektronisch selbstberechnet und sodann im Namen der Vertragsparteien an das Finanzamt abgeführt oder
  • der steuerbare Erwerbsvorgang wird (in der Regel ebenfalls elektronisch) dem Finanzamt angezeigt, welches die Steuer berechnet und den Parteien direkt vorschreibt.
  • Die Erklärung über die Selbstberechnung der Steuer im ersten Fall beziehungsweise die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes im zweiten Fall sind notwendige Voraussetzung für Eintragungen im Grundbuch und im Firmenbuch.