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There are no translations available. GesellschaftssteuerDie Gesellschaftssteuer ist beim Erwerb von Geschäftsanteilen durch den ersten Erwerber, somit in erster Linie anlässlich der Gründung einer Kapitalgesellschaft sowie bei Erhöhungen des Stamm- oder Grundkapitals, zu bezahlen. Die Gesellschaftssteuer beträgt 1 % des Wertes der erworbenen Gesellschaftsrechte, also beispielsweise des Betrages der einbezahlten Stammeinlage. |



