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Steuerselbstberechnung

In der notariellen Praxis wird heute bereits die überwiegende Mehrzahl aller Erwerbsvorgänge elektronisch über eine eigene Internetschnittstelle mit der Finanz (FINANZ online) selbstberechnet und die Steuer im Namen der Parteien an die Finanz weitergeleitet. Den Notar trifft in diesen Fällen eine strenge Haftung für die rechtzeitige Abfuhr sämtlicher selbstberechneter Steuern und Gebühren.

Die Selbstberechnung der Steuer bringt unseren Klienten eine bedeutende Zeitersparnis, da die grundbücherliche Abwicklung von Verträgen und Abwicklungen mit dem Firmenbuchgericht im Vergleich zur Steuervorschreibung durch das Finanzamt wesentlich beschleunigt werden.

Die Berechnung und Vorschreibung der Erbschaftssteuer erfolgt nach wie vor durch das Finanzamt. Eine Selbstberechnung der Erbschaftssteuer ist derzeit noch nicht möglich.