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There are no translations available. SteuerselbstberechnungIn der notariellen Praxis wird heute bereits die überwiegende Mehrzahl aller Erwerbsvorgänge elektronisch über eine eigene Internetschnittstelle mit der Finanz (FINANZ online) selbstberechnet und die Steuer im Namen der Parteien an die Finanz weitergeleitet. Den Notar trifft in diesen Fällen eine strenge Haftung für die rechtzeitige Abfuhr sämtlicher selbstberechneter Steuern und Gebühren. |



